Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2004 - L 9 B 22/03 SB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,88636
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2004 - L 9 B 22/03 SB (https://dejure.org/2004,88636)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.11.2004 - L 9 B 22/03 SB (https://dejure.org/2004,88636)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. November 2004 - L 9 B 22/03 SB (https://dejure.org/2004,88636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,88636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 07.02.2003 - L 12 B 93/02

    Kostentragung bei unstreitiger Beendigung des Rechtsstreits

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2004 - L 9 B 22/03
    Aus diesem Grunde vermag der Senat nicht dem Beschluss des Hess. LSG v. 07. Februar 2003 - L 12 B 93/02 RJ - zu folgen, der den Rechtsgedanken des § 93 ZPO erkennbar nicht anwendet, sondern beim Erfolg des Leistungsberechtigten dem Leistungsver-pflichteten wegen des Überwiegens des Veranlassungs- gegenüber dem Erfolgs-gesichtspunkt im Rahmen der Ermessenabwägung im Allgemeinen keine außer-gerichtlichen Kosten des Rechtsstreits auferlegen will.

    Das Beschwerdegericht darf - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin und entgegen der Auffassung des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) (s. Beschluss v. 07. Februar 2003 - L 12 B 93/02 RJ -) - die Ermessensentschei-dung des SG nicht voll umfänglich überprüfen und insbesondere nicht sein Er-messen an die Stelle des Ermessens des SG setzen.

    Soweit die Beschwerdeführerin auf die Entschei-dung des Hessischen LSG vom 07. Februar 2003 - L 12 B 93/02 RJ - verweist, vermag der erkennende Senat dieser Entscheidung bereits deshalb nicht zu fol-gen, weil das Hessische LSG davon ausgeht, dass das Beschwerdegericht befugt sei, die Ermessenserwägungen des Vordergerichts im vollen Umfang zu über-prüfen und seine eigenen Ermessenserwägungen an die Stelle derjenigen des Vordergerichtes zu setzen.

  • LSG Berlin, 03.09.2003 - L 9 B 41/03

    Kostenentscheidung bei Beendigung des Verfahrens aufgrund einer zur Erledigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2004 - L 9 B 22/03
    Die Kostenentscheidung ist grundsätzlich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffen, wobei der voraussichtliche Prozesserfolg die Kostenverteilung beein-flusst (BSG, Beschluss v. 24. August 1976 - 12/1 RA 105/75 in SozR 1500, § 193 Nr. 3; LSG Niedersachsen - Bremen, Beschlüsse v. 12. August 2003 - L 9 B 311/02 SB -, v. 11. September 2003 - L 9 B 27/03 SB - und v. 10. März 2004 - L 9 B 41/03 SB -).

    In seinem solchen Fall wäre es unbillig, ihn mit Kosten zu belasten, die dem Kläger durch Führung des Rechtsstreits entstanden sind (BSG, Breithaupt 1972, 177; LSG Nds., Beschlüsse v. 26. Mai 2001 - L 5 B 83/01 SB - u. v. 10. März 2004 - L 9 B 41/03 SB - Roller in Handkommentar zum SGG, 2003, § 193 Rn 22).

  • BSG, 24.08.1976 - 1 RA 105/75

    Notwendige Aufwendungen - Zweckentsprechende Rechtsverfolgung - Umfang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2004 - L 9 B 22/03
    Die Kostenentscheidung ist grundsätzlich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffen, wobei der voraussichtliche Prozesserfolg die Kostenverteilung beein-flusst (BSG, Beschluss v. 24. August 1976 - 12/1 RA 105/75 in SozR 1500, § 193 Nr. 3; LSG Niedersachsen - Bremen, Beschlüsse v. 12. August 2003 - L 9 B 311/02 SB -, v. 11. September 2003 - L 9 B 27/03 SB - und v. 10. März 2004 - L 9 B 41/03 SB -).
  • BVerwG, 24.01.2002 - 5 B 83.01

    Endültiges Verlassen des Aussiedlungsgebiets durch die Bezugsperson zum Zeitpunkt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2004 - L 9 B 22/03
    In seinem solchen Fall wäre es unbillig, ihn mit Kosten zu belasten, die dem Kläger durch Führung des Rechtsstreits entstanden sind (BSG, Breithaupt 1972, 177; LSG Nds., Beschlüsse v. 26. Mai 2001 - L 5 B 83/01 SB - u. v. 10. März 2004 - L 9 B 41/03 SB - Roller in Handkommentar zum SGG, 2003, § 193 Rn 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht